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Die Hygiene in unserer Praxis ist ein wichtiges Thema für uns. Deshalb haben wir uns unabhängig überprüfen lassen. Zur Freude wurden wir mit dem Urteil „Sehr gut“ zertifiziert. Zusätzlich wurden wir in das „Deutsche Hygiene Register“ aufgenommen, in dem sich ausschließlich Einrichtungen und Praxen aus verschiedenen Bereichen befinden, deren Hygienestandards überprüft und zertifiziert wurden. Unsere Hygiene wird auf dem neusten Stand der Technik durchgeführt und alle Geräte regelmäßig geprüft. So wie der Gesetzgeber es von uns verlangt.
Der Erwerb einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat für einen Podologen den Vorteil, dass er selbstständig Patienten annehmen darf und diese Leistung innerhalb des Gesetzes (§1HPG) mit dem Patienten abrechnen kann. Auch bei der Wundbehandlung ist der Podologe mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (sektoraler Heilpraktiker) nicht mehr nur auf ärztliche Anordnung angewiesen.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §HGB gestattet, also Ärzten, Heilpraktikern und Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie.
Fällt die Erkrankung in den podologischen Bereich (Erkrankung der Füße/Beine), kann ich eine Diagnose stellen und die Erkrankung behandeln.
Vorteil: Sie müssen dann nicht erst zu Ihrem Hausarzt, sondern können direkt zu uns in die Praxis kommen.
Am 06.07.2021 hat die Podologische Praxis Thomas Theilmann die Leistungsüberprüfung des Aufbereitungsprozesses der Hygienekette nach DIN EN ISO 15883 erfolgreich bestanden.
Zertifikat öffnenIn unserem Flyer finden Sie eine Übersicht aller Informationen zur Nagelspangenbehandlung: